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Selbstständig? Coronakrise und die Finanzen

Einen gesegneten guten Abend,

viele von uns bangen im Moment um ihre Existenz, besonders die Selbstständige, hier zu habe ich einen interessanten Beitrag gefunden, allerdings nur was das Land Baden.-Würtemberg betrifft.

Hier ist, was ich gefunden habe
 
seit dem 25.03.2020 ist das Antragsformular für die „Soforthilfe Corona“ des Landes Baden Württemberg online.

Was ist die „Höhe des bestehenden und/ oder erwarteten Liquiditätsengpass für drei Monate“ ?
Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um beispielsweise laufende Verpflichtungen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen. Bei der Frage ist damit die Höhe der anfallenden Kosten ab 11. März 2020 anzugebendie infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie ohne zusätzliche Eigen- oder Fremdmittel nicht mehr beglichen werden können. Berechnet auf drei Monate.
Der Engpass, der bis hin zu einer existenzbedrohlichen Lage führt, muss dabei unmittelbar auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Das bedeutet, unter normalen Umständen (ohne Corona-Pandemie und deren Auswirkungen) hätte sich für das Unternehmen aufgrund des aktuellen Verpflichtungen kein Liquiditätsengpass ergeben. Um dies versichern zu können, können beispielsweise Vorjahresumsätze mit aktuellen Umsätzen verglichen und probeweise berechnet werden, ob sich bei gleichen Bedingungen wie im Vorjahr kein Engpass ergeben hätte.
Falls bereits sonstige staatliche (insbesondere des Bundes) oder europäischen Hilfe beantragt wurden, sind diese gegebenenfalls in die Berechnung des Liquiditätsengpasses einzubeziehen.
Bitte beachten Sie: Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall alleine ist kein Liquiditätsengpass! Liquiditätsengpass ist auch mehr als der entgangene Gewinn. Das Unternehmen muss dadurch – und alleine infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie – in eine für das Unternehmen existenzbedrohliche Wirtschaftslage gekommen sein, in der es laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Die Höhe des Liquiditätsengpasses ist konkret zu beziffern. Anträge mit Angaben wie beispielsweise „noch nicht absehbar“ können nicht bearbeitet und somit nicht berücksichtigt werden.
Bitte bewahren Sie die zugrundeliegenden Informationen zu Ihrer Berechnung bei Ihren Antragsunterlagen bis zum Ablauf der Verjährungsfristen eines gegebenenfalls erhaltenen Bewilligungsbescheides auf. Eine möglicherweise spätere Überprüfung der Berechnung wird nicht ausgeschlossen.

Muss ich erst sämtliches Privatvermögen einsetzen bevor ich den Zuschuss beantragen kann?
Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Nicht anzurechnen sind beispielsweise langfristige Altersversorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen etc.) oder Mittel in angemessener Höhe, die für einen durchschnittlichen Lebensunterhalt benötigt werden.
 
Hilfe und Beratung bieten die IHKs, Handwerkskammern und das Institut der Freien Berufe. Die vollständige Liste finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (siehe Link oben)

IHK Nordschwarzwald:             07231 / 201 366
Handwerkskammer Karlsruhe:       0721 / 1600 333
Institut für freie Berufe:                      0911 / 23 565 28

In diesen Sinne

Bleiben Sie gesund

Ihre

Orina Genia Nissenbaum


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