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Finanzpaket der Bundesregierung für die Allgemeinheit

Nochmal eine interessante Neuigkeit...

Das hat die Bundesregierung geplant....

Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, gelockerte Hartz-IV-Regeln, Kinderzuschlag für mehr Familien: Das Bundeskabinett hat in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik mehrere Notfallregelungen auf den Weg gebracht. Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, haben nun sogar Anspruch auf Entschädigung.
Die Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen seien einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD).


Entschädigungszahlung bei geschlossenen Schulen und Kitas

Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen. Anspruch haben nur diejenigen Eltern, die „keine anderweitige zumutbare Betreuung“ finden. Keinen Anspruch haben Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, ihrer Arbeit „vorübergehend bezahlt fernzubleiben“, zum Beispiel durch Abbau von Überstunden.


Unterstützung durch Kinderzuschlag

Familien mit geringem Einkommen bekommen in Deutschland bis zu 185 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind - nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld, das alle bekommen. Ob jemand Kinderzuschlag bekommt, hängt vom Einkommen ab. Bisher wurden die letzten sechs Monate zugrunde gelegt. Nun soll nur der letzte Monat zählen. So sollen Eltern mit abrupt wegbrechendem Einkommen auch an die Leistung kommen.
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Mobilisierung und Sicherstellung von Arbeitskräften

Falls durch die Pandemie zu viele Arbeitskräfte in wichtigen Bereichen wie Polizei, Krankenhäusern oder Pflege ausfallen, soll per Verordnung das Arbeitszeitgesetz gelockert werden können, um den Betrieb trotzdem sicherzustellen. Außerdem sollen im Notfall beispielsweise für die Landwirtschaft Arbeitskräfte aus anderen Branchen gewonnen werden, die wegen der Krise selbst auf Kurzarbeit sind. Wer in „systemrelevanten Bereichen“ aushilft, dessen Einkommen, das er dann dort erzielt, soll nicht auf sein Kurzarbeitergeld angerechnet werden.

Frührentner dürfen mehr hinzuverdienen

Diesem Zweck dient auch die Aufhebung von Zuverdienstgrenzen für Frührentner. Sie sollen, wenn sie in aktuellen Krisenlage helfen wollen, im laufenden Jahr bis zu 44 590 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass das auf die Altersrente angerechnet wird. Die Hinzuverdienstgrenze liegt normalerweise bei 6300 Euro im Jahr


Erleichterte Hartz-IV-Regeln

In den Jobcentern werden die Verfahren vereinfacht, um deren Arbeitsfähigkeit zu unterstützen, wie es heißt. Es solle niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten. Bei Hartz IV wird dafür vorübergehend auf 
Vermögensprüfungen und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete ver  verzichtet

Hilfe für Soziale Dienste

Soziale Dienste, zum Beispiel die Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Schwangerenberatungen und andere soziale Einrichtungen, die momentan nur eingeschränkt arbeiten können, sollen finanziell vom Staat unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind

Quelle: 
focus.de/familie/eltern/bis-zu-67-prozent-des-nettoeinkommens-entschaedigung-bei-verdienstausfall-wegen-kitaschliessung_id_11804609.html

Was soll für Mieter gelten, denen das Geld ausgeht?

Kündigung sollen verboten werden, wenn Einkommensausfälle dazu führen, dass man die Miete nicht zahlen kann. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Kompliziert nachweisen sollen Betroffene das nicht müssen: "Der Zusammenhang zwischen Covid-19-Pandemie und Nichtleistung wird vermutet", heißt es im entsprechenden Entwurf. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll aber im Grundsatz bestehen bleiben

Was ist für kleine Firmen geplant?

Direkte Finanzspritzen: Ganz kleine Firmen und Selbstständige, Musiker, Fotografen, Heilpraktiker oder Pfleger, die gerade kaum Kredite bekommen, können für drei Monate 9000 bis 15.000 Euro erhalten. Das soll unbürokratisch funktionieren - sie müssen nur versichern, dass sie durch die Corona-Krise einen Liquiditätsengpass haben. Insgesamt stellt die Regierung bis zu 50 Milliarden Euro bereit.

Hier wichtige Link  s vom Sozialministerium







Bis bald

Bleiben Sie gesnd

Alles Liebe von Orina





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